Ratgeber

Altersvorsorge

Riester-Reform 2027: Was bedeutet
das für Ihren Vertrag?

Tim Tichatzki · 3. August 2026

Was sich ab 2027 ändert

Mit dem pAV-Reformgesetz wird die Riester-Rente ab dem 1. Januar 2027 grundlegend umgestaltet. Der Name ändert sich – aus „Riester“ wird die „private Altersvorsorge“ (pAV) –, aber auch die Förderstruktur, die Produktlandschaft und die Garantieanforderungen werden neu aufgestellt. Für alle, die bereits einen Riester-Vertrag haben oder über einen Abschluss nachdenken, stellt sich die Frage: Was bedeutet das konkret?

Förderung im Vergleich: Alt vs. Neu

Riester (bis 2026) pAV (ab 2027)
Eigenbeitrag bis 2.100 €/Jahr (inkl. Zulagen) bis 1.800 €/Jahr (zzgl. Zulagen)
Grundzulage 175 € Stufe 1: 360 € (bei 1.200 € Eigenbeitrag)
Stufe 2: 540 € (bei 1.800 € Eigenbeitrag)
Kinderzulage 300 € (ab 2008 geb.) / 185 € einheitlich 300 € pro Kind
Max. Sonderausgabenabzug 2.100 € 3.600 € (Eigenbeitrag + Zulagen)
Beitragsgarantie 100 % verpflichtend nicht mehr verpflichtend – vier Produktkategorien
Förderberechtigte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte, Kindererziehende zusätzlich: Selbstständige (ohne GRV-Pflicht)

Die neue Förderung ist für die meisten spürbar attraktiver: Wer den vollen Eigenbeitrag von 1.800 € leistet, erhält 540 € Grundzulage – das sind 365 € mehr als bisher. Außerdem steigt der Sonderausgabenabzug auf 3.600 €, was insbesondere für Besserverdiener einen deutlich höheren Steuervorteil bringt.

Vergleichsrechner: Ihre persönliche Förderung

Berechnen Sie, wie viel mehr Förderung Sie mit der neuen pAV erhalten würden.

€/Monat
5 €150 €
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0
Riester (bis 2026)
Eigenbeitrag/Jahr1.200 €
Grundzulage175 €
Kinderzulage0 €
Gesamtförderung175 €
Max. Sonderausgabenabzug1.375 €
pAV (ab 2027)
Eigenbeitrag/Jahr1.200 €
Grundzulage390 €
Kinderzulage0 €
Gesamtförderung390 €
Max. Sonderausgabenabzug1.590 €
Mit der neuen pAV erhalten Sie 215 € mehr Förderung pro Jahr.

Vereinfachte Berechnung. Der Mindestbeitrag für volle Zulagen (alte Riester: 4 % des Vorjahresbrutto) wird hier nicht berücksichtigt. Für eine exakte Berechnung sprechen Sie uns an.

Rechenbeispiel: 100 €/Monat, ein Kind (geb. 2015)

Bei einem monatlichen Eigenbeitrag von 100 € (1.200 €/Jahr) und einem Kind, geboren nach 2008, ergibt sich folgender Vergleich:

  • Alte Riester-Förderung: 175 € Grundzulage + 300 € Kinderzulage = 475 € Gesamtförderung pro Jahr. Maximaler Sonderausgabenabzug: 2.100 €.
  • Neue pAV ab 2027: 390 € Grundzulage (50 % auf die ersten 360 € + 25 % auf die restlichen 840 €) + 300 € Kinderzulage = 690 € Gesamtförderung pro Jahr. Maximaler Sonderausgabenabzug: 1.890 €.

Das entspricht einer Mehrförderung von 215 € pro Jahr – allein durch die höhere Grundzulage. Bei Kindern, die vor 2008 geboren wurden, ist der Unterschied noch größer: Die alte Kinderzulage beträgt dort nur 185 € statt 300 €, während die neue pAV einheitlich 300 € pro Kind gewährt.

Vier Produktkategorien statt Einheitsgarantie

Der größte Unterschied liegt beim Thema Garantie. Bisher musste jeder Riester-Anbieter mindestens 100 % der eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn garantieren. Diese Pflicht fällt weg. Stattdessen gibt es vier Kategorien:

  • Kategorie A – 100 % Garantie: Wie bisher. Alle Beiträge und Zulagen sind zum Rentenbeginn garantiert. Renditepotenzial bleibt dadurch begrenzt.
  • Kategorie B – 80 % Garantie: Mindestens 80 % der Einzahlungen sind geschützt. Mehr Spielraum für fondsbasierte Anlage bei überschaubarem Risiko.
  • Kategorie C – Altersvorsorgedepot: Keine Garantie, dafür volle Anlagefreiheit. Der Sparer wählt Fonds selbst. Eignet sich für erfahrene Anleger mit langem Zeithorizont.
  • Kategorie D – Standarddepot (Referenzdepot): Staatlich reguliertes Standardprodukt mit einer Kostenobergrenze von 1,0 % p.a. Unkompliziert, kostengünstig, ohne aktive Anlageentscheidung. Die Details werden aktuell noch per Verordnung festgelegt.

Warum die Kosten entscheidend sind

Die gesetzliche Kostenobergrenze von 1,0 % p.a. gilt nur für das Standarddepot (Kategorie D). Für alle anderen Kategorien gibt es keinen Kostendeckel. Es ist zu erwarten, dass viele Anbieter „Premium“-Modelle mit Effektivkostenquoten von 1,5 bis 2,5 % oder darüber anbieten werden – mit dem Versprechen besonderer Fondsauswahl oder Betreuungsleistungen.

Die Wirkung von Kosten wird dabei häufig unterschätzt. Ähnlich wie es einen Zinseszins-Effekt gibt, existiert auch ein Kosten-Kosten-Effekt: Bei 40 Jahren Laufzeit und 6 % Bruttorendite frisst bereits eine Kostenquote von 1,0 % rund ein Drittel der gesamten Kapitalmarkterträge. Bei höheren Kosten bleibt entsprechend noch weniger übrig. Das macht den Kostenvergleich zur wichtigsten Stellschraube bei der Produktwahl.

Auszahlplan statt lebenslanger Rente

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Auszahlphase. Bisher war bei Riester-Verträgen eine lebenslange Leibrente Pflicht. Künftig ist auch ein Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr möglich. Der Vorteil: Die monatliche Rente kann höher ausfallen als bei einer klassischen Versicherung, die sich oft erst ab dem 95. Lebensjahr wirklich rechnet. Wer möchte, kann auch einen längeren Auszahlplan vereinbaren.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz. Sie laufen unverändert weiter und erhalten weiterhin die bisherige Förderung. Es besteht aber die Möglichkeit, in einen neuen pAV-Vertrag zu wechseln und von der höheren Förderung zu profitieren. Die Wechselkosten sind gesetzlich auf 150 € gedeckelt, sofern der Vertrag mindestens fünf Jahre besteht.

Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab: Wie hoch ist der Garantiezins im Altvertrag? Wie lang ist die Restlaufzeit? Welche Kosten entstehen im neuen Vertrag? Das muss individuell gerechnet werden. Wichtig zu wissen: Der Mindestbeitrag für die volle Grund- und Kinderzulage liegt bei Altverträgen bei nur 60 € pro Jahr – bei neuen pAV-Verträgen dagegen bei 360 €. Wer seinen Altvertrag vorschnell aufgibt, verliert diesen Vorteil.

Unsere Einschätzung Wir prüfen jeden bestehenden Vertrag individuell, ob ein Wechsel in die neue pAV wirtschaftlich sinnvoll ist – das gehört zu unserem Altersvorsorge-Check. Aktuell raten wir allerdings dazu, sich noch etwas Zeit zu lassen. Die Versicherungsgesellschaften sind gerade dabei, ihre Produktlandschaft aufzubauen. Erfahrungsgemäß orientieren sich die Anbieter stark aneinander: Sie kopieren erfolgreiche Konzepte und versuchen, sich gegenseitig zu überbieten. Es ist deshalb selten ratsam, direkt zum ersten Anbieter zu wechseln. Wer ein paar Monate wartet, kann aus einer breiteren Auswahl wählen – und vor allem die Kostenunterschiede vergleichen. Denn wie bei Fondspolicen werden auch bei der neuen pAV die Kosten maßgeblich darüber entscheiden, wie viel am Ende tatsächlich ankommt.
Vorsicht vor der Verkaufswelle Auch die Verbraucherzentrale warnt: Zum Jahresende wird eine massive Verkaufswelle anrollen. Viele Vermittler werden versuchen, möglichst schnell neue pAV-Verträge zu platzieren – häufig auf Provisionsbasis und nicht immer im besten Interesse des Kunden. Unser Rat: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Warten Sie auch auf das staatlich organisierte Standardprodukt – dessen genaue Konditionen werden aktuell noch per Verordnung festgelegt. Erst wenn alle Optionen auf dem Tisch liegen, lässt sich eine fundierte Entscheidung treffen.

Ist ein ETF-Depot ohne Förderung die bessere Wahl?

Die geförderte Altersvorsorge ist nicht automatisch die beste Lösung. Während in der pAV die Erträge steuerfrei angespart, aber später voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden, unterliegt ein ungefördertes ETF-Depot der günstigeren Abgeltungssteuer – mit Teilfreistellung von bis zu 30 %. Außerdem bietet ein freies Depot volle Flexibilität bei Produktwahl und Verfügbarkeit. Ob die höheren Zulagen der pAV diesen Steuernachteil und die eingeschränkte Produktauswahl aufwiegen, hängt von der individuellen Situation ab – insbesondere vom erwarteten Steuersatz im Alter.

Häufige Fragen zur Riester-Reform 2027

Wann tritt die Riester-Reform in Kraft?

Das pAV-Reformgesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können neue pAV-Verträge abgeschlossen und bestehende Riester-Verträge übertragen werden.

Wie hoch ist die neue Grundzulage?

Die neue Grundzulage ist zweistufig: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf die nächsten 1.440 €. Bei vollem Eigenbeitrag von 1.800 €/Jahr ergibt das 540 € Grundzulage – statt bisher 175 €.

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Nein. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Ein Wechsel in die neue pAV ist freiwillig. Die Wechselkosten sind auf 150 € gedeckelt, sofern der Vertrag mindestens fünf Jahre besteht.

Wie viel muss ich mindestens einzahlen?

Für die volle Grund- und Kinderzulage bei der neuen pAV sind mindestens 360 € pro Jahr (30 €/Monat) erforderlich. Bei bestehenden Riester-Verträgen genügen weiterhin 60 € pro Jahr.

Gibt es noch eine Beitragsgarantie?

Nicht mehr verpflichtend. Es gibt vier Produktkategorien: von 100 % Garantie (Kategorie A) über 80 % (Kategorie B) bis hin zu garantiefreien Depotlösungen (Kategorien C und D). Nur Kategorie D hat einen gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 % p.a.

Lohnt sich ein Wechsel vom alten Riester in die neue pAV?

Das hängt vom Einzelfall ab – insbesondere vom Garantiezins im Altvertrag, der Restlaufzeit und den Kosten des neuen Produkts. Wir empfehlen, den Markt reifen zu lassen und die Angebote in Ruhe zu vergleichen, bevor man wechselt.

Fazit

Die Reform macht die geförderte Altersvorsorge deutlich flexibler und attraktiver. Höhere Zulagen, ein größerer Sonderausgabenabzug, der Wegfall der starren Beitragsgarantie und die neue Option eines Auszahlplans eröffnen Spielräume – insbesondere für fondsbasierte Strategien, die langfristig höhere Renditen erwarten lassen.

Gleichzeitig wird die Entscheidung komplexer: Vier Produktkategorien, enorme Kostenunterschiede, steuerliche Abwägungen und eine wachsende Anbieterlandschaft erfordern einen sorgfältigen Vergleich. Genau dabei helfen wir Ihnen – unabhängig und ohne Verkaufsdruck.

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